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KFW und Energieeffizienz

Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf des bewerteten Hauses pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sein darf. Generell wird ein bestimmter Energiestandard durch bauliche Maßnahmen und Haustechnik erreicht. Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf den Standard, beeinflusst aber den wirklichen Verbrauch.


Die KFW 60 Bauweise

Der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung "Qp" liegt bei weniger als 60 kWh/(m²a), der Flächenbezugswert ist die Gebäudenutzfläche. Bei KfW-60-Häusern muss der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´) künftig – unabhängig von der Wahl der Heizungsanlage – immer mindestens 30 Prozent unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen. Der Standart ist nach der KFW-Förderbank benannt.


KFW Effizienzhaus 70 nach der EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung 2007)

Der Jahresprimärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust dürfen maximal 70 % der zulässigen Werte nach der EnEV 2007 erreichen. Der Jahres Primärenergiebedarf darf maximal 60
kWh/m² Gebäudenutzfläche betragen.


Die KFW 40 Bauweise

Der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung "Qp" liegt bei weniger als 40 kWh/(m²a), der Flächenbezugswert ist die Gebäudenutzfläche. Bei KfW-40-Häusern muss der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´) immer mindestens 45 Prozent unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen. Der Standard ist nach der KfW-Förderbank benannt.


KFW Effizienzhaus 55 nach der EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung 2007)

Der Jahresprimärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust dürfen maximal 55 % der zulässigen Werte nach der EnEV 2007 erreichen. Der Jahres Primärenergiebedarf darf maximal 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche betragen.


Förderung von Passivhäusern

Bei Passivhäusern darf der Jahres Primärenergiebedarf maximal 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche und der Jahres Heizwärmebedarf maximal 15 kWh/m² Wohnfläche betragen.


EnEV 2009

Im August 2008 hat die Bundesregierung die im Herst 2009 kommende verschärfte Energieeinsparverordnung 2009 verabschiedet.

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